Die Abgeltungssteuer wird im Jahr 2009 eingeführt und ist unter dem Strich eine neue Versteuerung der Einkommenssteuer. Pauschal werden dabei Zinseinkommen mit einem Steuersatz von 25% belastet. Hinzu kommen weitere Belastungen, die aber bis zu einem Maximalbetrag von 28% ausgeweitet werden können. Einen Freibetrag von inkl. Werbekostenpauschale 801 Euro gibt es aber weiterhin für jeden Bürger. Dies heißt, dass Zinseinnahmen bis zu 801 Euro nicht weiter berücksichtig werden müssen und somit nicht bei der Steuererklärung angegeben werden müssen. Alle Zinseinnahmen, die darüber hinaus gehen, sind bei der Steuererklärung zu beachten und müssen angegeben werden.
Jemand der über 801 Euro an Zinseinkünften hat, ist verpflichtet, die gesamte Summe bei seiner Steuererklärung anzugeben. Die einzelnen Steuern wurden aber bereits abgezogen, da die Bank alle über dem Freistellungsbetrag liegenden Einkünfte pauschal versteuert. Somit müssen beim Finanzamt für diese Einnahmen nicht noch zusätzlich Steuern gezahlt werden, da diese ja bereits von der Bank abgezogen werden. Das neue Verfahren soll die Sache mit den Steuern auf das Einkommen per Zinsen deutlich vereinfachen. Grundsätzlich bleibt der Freibetrag, der mit 801 Euro relativ niedrig angesetzt ist, auf gleichem Niveau. In der Vergangenheit und vor allem in den 90er Jahren lang der Freibetrag bei deutlich über 3000 DM pro Person, was schon ein großer Unterschied ist.