Mrz 03
Festgeld zählt zu den Termingeldern und ist eine sogenannte befristete Geldanlage. Bei dieser Form der Anlage wird eine vorher fest vereinbarte Laufzeit über mindestens 30 Tage abgeschlossen. Die Mindestdauer der Anlage für ein Festgeldkonto beträgt bei einem Großteil der deutschen Banken 5.000,- Euro. Bei kleineren Banken oft auch bereits 2.500,- Euro. Wenn die Laufzeit vorüber ist, können Sie als Anleger darüber entscheiden, ob Sie über Ihr Festgeld nun verfügen oder es prolongieren (verlängern) möchten. Als Zinssatz gilt immer der tagesaktuelle. Bei der Prolongation gilt der Zinssatz am Tag der Verlängerung.
Die Mercedes-Benz-Bank zahlt momentan sehr gute Festgeldzinsen in Höhe von 4,4% p.a. bei 12 Monaten Laufzeit.

Mrz 01
Der Freistellungsauftrag ist bei einem Tagesgeldkonto sehr wichtig und sollte immer beachtet werden. Jeder Kunde darf zur Zeit einen Freistellungsauftrag von bis zu 801 pro Jahr bei seiner Bank einreichen. Es ist also möglich, dass Zinseinnahmen von bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei erwirtschaftet werden können. Grundsätzlich gibt es eine Menge an Möglichkeiten das Geld anzulegen, wobei auch das Einreichen eines Freibetrages zu empfehlen ist. Wer keinen Freistellungsauftrag abgibt, der wird merken, dass es durchaus zu Abzügen kommt, denn die Bank wird dann das Geld versteuren müssen und direkt Zinsen an das Finanzamt abführen müssen. Es gibt dann nur per Einkommenssteuerklärung die Möglichkeit, das Geld wieder zurück zu verlangen. Dies kann aber erst am Ende eines Kalenderjahres geschehen, wenn eine Steuererklärung ausgeführt wird.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass jemand sich genaue Gedanken darüber macht, wie er seinen Freistellungsauftrag nutzt und wie er ihn verteilt. Es ist dabei durchaus möglich, dass nicht der gesamte Freistellungsauftrag bei einer Bank eingereicht wird, sondern zum Beispiel auch auf mehrere Banken verteilt wird. Somit ist es möglich, bei jeder Bank sein Geld anzulegen und dort von den Zinsen zu profitieren. Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass jemand sein Geld verteilt und somit die Einkünfte auch verteilt. Bei der Verteilung der Freistellungssumme, bzw. der Freistellungsaufträge ist es aber immer noch sehr wichtig, dass das gesamte Geld, dass unter den Freibetrag fällt nicht über die Grenze von 801 Euro steigt. Wer seine Freistellungsauftrag voll erschöpft hat, also eine maximale Summe von 801 Euro steuerfrei verdient hat, der sollte darauf achten, dass er keine weiteren Freistellungsaufträge einreicht, denn diese sind nicht erlaubt. Der Freistellungsauftrag ist aber durchaus allgemein zu empfehlen und sollte eingereicht werden. Wenn jemand ein Konto bei einer Bank eröffnet und bereits seinen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank laufen hat, der erschöpft ist, dann muss bei der neuen Bank kein Freistellungsauftrag mehr eingereicht werden, da es hier nicht mehr zu steuerlichen Vergünstigungen durch die Freistellung kommen kann.
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