Mrz 12

Das Tagesgeldkonto ist das für private Anleger bekannteste Geldmarktkonto. Geldmarktkonten sind in der Regel immer günstiger als Termin- und Festgeldkonten.

Die Höhe des Zinssatzes des Geldmarktkontos kann je nach der jeweiligen Marktsituation immer aktuell angepasst werden. Bei steigenden Marktzinsen steigt die Verzinsung für den Anleger, bei fallenden sinkt diese dementsprechend. Dies kann unter Umständen täglich passieren. In Ausnahmefällen bieten Banken bei sinkenden Zinsen garantierte Zinssätze an. Die Laufzeit ist unbefristet.

Für Daueraufträge, Abbuchungsaufträge und sonstige Aufträge für einen täglichen Zahlungsverkehr ist das Geldmarktkonto nicht vorgesehen und können somit nicht eingerichtet werden.

Mrz 12

Beim Girokonto handelt es sich um ein Bankkonto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es wird von einem Kreditinstitut geführt. Im Zusammenhang mit Tagesgeld dient das Girokonto meist als Referenzkonto für Überweisungen vom oder auf das Tagesgeldkonto.

Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge verfügen. Ihr Guthaben wird wenn überhaupt nur gering verzinst. Die Verzinsung einer Überziehung ist dagegen relativ hoch.

Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Es gibt jedoch ein paar von Banken, die kostenlose Girokonten wie zum Beispiel das kostenlose DiBa Girokonto anbieten. Zu finden z.B. unter folgendem Banner:

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Mrz 12

Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welchem Steuersatz die letzten hinzuverdienten Euro des persönlichen Einkommens belastet, d.h. versteuert werden müssen. Der Grenzsteuersatz gibt somit die zusätzliche Steuerbelastung bei einer Zunahme des zu versteuernden Einkommens an. Bedeutet im Klartext: ”zusätzliche Steuer auf zusätzliches Einkommen”.Je höher Ihre Einkünfte beispielsweise aus Tagesgeld-Gewinnen sind, desto höher ist auch der Grenzsteuersatz. Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Ein Lediger zahlt bei einem zu versteuernden Einkommen von z.B. 20.000 € 2.863 € Einkommensteuer (14%), bei einem zu versteuernden Einkommen von z.B. 30.000 € 5.810 € ESt (19%), bei einem zu versteuernden Einkommen von z.B. 60.000 € 17.289 € ESt (29%), jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Man sieht deutlich, dass ein höheres Einkommen zu einem höheren Steuersatz führt. Verdient die Person nun z.B. 1.000 € dazu (durch Tagesgeld, Festgeld oder anderen Kapitalanlagen), gilt nicht der Durchschnittssteuersatz, sondern den Grenzsteuersatz.
Der Grenzsteuersatz für Ledige liegt aktuell bei:

  • 10.000 € Einkommen ca. 20%
  • 20.000 € Einkommen ca. 27%
  • 30.000 € Einkommen ca. 32%
  • ab 55.000 € Einkommen ca. 42%

Bei 11.000 € zahlt ein Lediger 598 €. Einkommensteuer. Er hat damit einen Durchschnittssteuersatz von 5,44 %

Würde er nun aufgrund seiner Tagesgeld-Einnahmen 12.000 € einnehmen, würden die 1000 € Unterschied von 11.000 auf 12.000 € etwa 200 € Steuern (20%) und nicht 54,40 € (5,44 %) mehr kosten. Diese Steuer für die 1000 € mehr zu versteuerndem Einkommen beträgt also 200 €. Das ist der sogenannte Grenzsteuersatz in Höhe von ca. 20%.

Der Grenzsteuersatz beantwortet somit die Frage “Wie hoch sind die nächsten 100 € oder 1.000 € meines Einkommens belastet?”