Zahlungsauftrag Vorschusszinsen
Mrz 12

Die Zinsen für Sparguthaben, zum Beispiel beim Tagesgeld, müssen grundsätzlich versteuert werden. Es gibt aber Freibeträge in Höhe von 801 Euro (für Ledige) beziehungsweise 1602 Euro (für Verheiratete). Diesen Betrag nennt man Sparerfreibetrag.

Wer höhere Zinseinnahmen pro Jahr hat, muss 30 Prozent Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abführen. Deshalb sollte man seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ansonsten kann kein Freibetrag berücksichtigt werden und die Bank führt auf alle Zinseinnahmen eine Kapitalertragsteuer ab – und das ab dem ersten Euro! Wer vergessen hat, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich die Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurückholen. Dafür muss man nur die Anlage KAP ausfüllen, welche Teil des Einkommensteuerformulars ist.

Lesen Sie auch: http://www.tagesgeld-online.info/sparerpauschbetrag/

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Sparerfreibetrag