Tagesgeld Zinsgutschrift
Mrz 12

Der Sparerpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Kapitaleinkünfte (z.B. Zinserträge aus Tagesgeld), innerhalb dessen Zinsen und Dividenden bislang steuerfrei eingenommen werden konnten..
Im Zuge der ab 2009 in Deutschland eingeführten pauschalen Abgeltungssteuer für Kapitalerträge wurde der bisherige Sparer-Freibetrag von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale von 51 Euro zum neuen Sparerpauschbetrag zusammen gefasst.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 wird der jährliche Sparerpauschbetrag also 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare betragen. Somit entspricht der Sparerpauschbetrag zwar in der Summe dem bisherigen Sparer-Freibetrag und der bisherigen Werbungskostenpauschale, jedoch wird künftig die Möglichkeit entfallen, tatsächlich angefallene Werbungskosten in der Steuererklärung abzuziehen.

Um diesen Freibetrag überhaupt nutzen zu können, muss der Anleger bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf aber die 801 Euro nicht übersteigen.

Einen Kommentar schreiben

Texte und Kommentare - auch auszugsweise - dürfen nicht kopiert werden. Sie können aber gerne diese Unterseite verlinken. Einfach folgenden HTML Code kopieren und in Ihre Homepage einfügen:

Vorschau des Links:
Sparerpauschbetrag