Mrz 12

Was ist ein Sparbrief?

Bei einem Sparbrief legt man sein Kapital für ein oder mehrere Jahre an und erhält hierfür einen Festzins.
Der Kauf und die Verwahrung von Sparbriefen sind gebührenfrei. Der Vorteil im Vergleich zum Tagesgeld ist, dass es keine Kurs-(=Zins)Schwankungen gibt.

Banken bieten 2 Arten von Sparbriefen:

  1. Sparbrief mit jährlicher Zinszahlung:
    Bei diesen Sparbriefen wird am Fälligkeitstag der Nennwert plus Zinsen zurückgezahlt.
  2. Auf- oder abgezinsten Sparbriefe:
    Bei abgezinsten Sparbriefen sind die Zinsen in der Differenz zwischen Kaufpreis und Rückzahlungsbetrag enthalten. Beim aufgezinsten Sparbrief werden die Zinsen angesammelt und jährlich mitverzinst (Zinseszinseffekt!).
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Auch wenn das Sparbuch seine ehemals große Bedeutung in der modernen Geldanlage verloren hat, gehört es nach wie vor zu den beliebtesten Geldanlage, wenn es nicht sogar noch die beliebteste darstellt. Und das obwohl ein kurzfristiger Kredit auf seinem Girokonto im Endeffekt sogar günstiger sein kann. Ein solcher Kredit sollte allerdings wirklich nur für einen plötzlichen unerwarteten Kapitalbedarf in Anspruch genommen werden. Im Allgemeinen bietet ein gewöhnliches Sparbuch keine attraktiven Zinssätze mehr. Ein Sparbuch ist also maximal noch für geringe Geldbeträge zu empfehlen. Für eine Altersvorsorge ist das Sparbuch nicht geeignet. Wenn Sie die gleiche Sicherheit genießen wollen und dabei dennoch eine höhere Rendite erwirtschaften können, tauschen Sie die Ihr Sparbuch in Bundesschatzbriefe.

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Die Zinsen für Sparguthaben, zum Beispiel beim Tagesgeld, müssen grundsätzlich versteuert werden. Es gibt aber Freibeträge in Höhe von 801 Euro (für Ledige) beziehungsweise 1602 Euro (für Verheiratete). Diesen Betrag nennt man Sparerfreibetrag.

Wer höhere Zinseinnahmen pro Jahr hat, muss 30 Prozent Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abführen. Deshalb sollte man seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ansonsten kann kein Freibetrag berücksichtigt werden und die Bank führt auf alle Zinseinnahmen eine Kapitalertragsteuer ab – und das ab dem ersten Euro! Wer vergessen hat, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich die Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurückholen. Dafür muss man nur die Anlage KAP ausfüllen, welche Teil des Einkommensteuerformulars ist.

Lesen Sie auch: http://www.tagesgeld-online.info/sparerpauschbetrag/

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Der Sparerpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Kapitaleinkünfte (z.B. Zinserträge aus Tagesgeld), innerhalb dessen Zinsen und Dividenden bislang steuerfrei eingenommen werden konnten..
Im Zuge der ab 2009 in Deutschland eingeführten pauschalen Abgeltungssteuer für Kapitalerträge wurde der bisherige Sparer-Freibetrag von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale von 51 Euro zum neuen Sparerpauschbetrag zusammen gefasst.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 wird der jährliche Sparerpauschbetrag also 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare betragen. Somit entspricht der Sparerpauschbetrag zwar in der Summe dem bisherigen Sparer-Freibetrag und der bisherigen Werbungskostenpauschale, jedoch wird künftig die Möglichkeit entfallen, tatsächlich angefallene Werbungskosten in der Steuererklärung abzuziehen.

Um diesen Freibetrag überhaupt nutzen zu können, muss der Anleger bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf aber die 801 Euro nicht übersteigen.