Mrz 12
Vorschusszinsen werden dem Kunden von dem dem kontoführendem Kreditinstitut für die vorzeitige Verfügung von Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist berechnet. Diese werden von den Haben-Zinsen abgezogen, d.h. sie betragen einen bestimmten Bruchteil des normalen Guthaben-Zinssatzes.